Die Schüler und Schülerinnen der Oberlinschule werden in den zieldifferenten Bildungsgängen "Geistige Entwicklung" und "Lernen" und in den zielgleichen Bildungsgängen "Grundschule" und "Hauptschule" unterrichtet. 

Im AOSF-Verfahren wird u.a. untersucht, welche kognitiven Fähigkeiten und Voraussetzungen ein Kind mitbringt, um sich mit den verschiedenen schulischen Angeboten auseinandersetzen zu können. Danach wird durch das Schulamt festgelegt, in welchem Bildungsgang das Kind die Schule durchläuft, d.h. nach welchen Lehrplänen und Richtlinien es unterrichtet wird. In besonderen Fällen wird ein Wechsel des Bildungsgangs beantragt, wenn die Leistungen und Kompetenzen nicht mehr dem aktuellen Bildungsgang entsprechen. 

Der Begriff "zielgleicher Bildungsgang" sagt aus, dass die Anforderungen, inhaltlichen Vorgaben und Ziele den Richtlinien der Regelschule entsprechen, in unserem Fall denen der Grundschule und der Hauptschule. "Zieldifferent" bedeutet, dass in diesen Bildungsgängen eigene Ziele definiert sind, die von denen der Grund- und Hauptschule abweichen. Deshalb unterscheiden sich auch die Schulabschlüsse in diesen drei Bildungsgängen.