AO-SF

Der Besuch einer Förderschule setzt voraus, dass die Schulaufsicht aufgrund einer Behinderung oder einer Lern- oder Entwicklungsstörung einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt hat. Mit "AO-SF" ist in der Regel das Verfahren (Gutachten) zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeint. Es wird auf Antrag der Eltern in der zuständigen Grundschule oder Regelschule in die Wege geleitet. Der Begriff AO-SF kommt von der "Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule", auch "Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung". 

Schülerinnen und Schüler, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wurde, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

In der Oberlinschule werden Schüler und Schülerinnen mit dem vorrangigen Bedarf einer sonderpädagogischen Unterstützung in dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" unterrichtet.