AO-SF
AO-SF steht für „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ und ist die gesetzliche Grundlage für die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren dient dazu, zu bestimmen, ob ein Kind besondere Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder Lernstörung benötigt, welche Förderschwerpunkte und welcher Förderort – in der Regel eine allgemeine Schule, alternativ eine Förderschule – vorgeschlagen wird.
Das AO-SF-Verfahren stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Lern- und Entwicklungsstörungen die passende Unterstützung erhalten, um ihre schulischen und persönlichen Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln.
In der Oberlinschule werden Schüler und Schülerinnen mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" unterrichtet.