In der Oberlinschule werden Schüler und Schülerinnen mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" unterrichtet.
Der Bedarf wird durch ein Verfahren (AO-SF – Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs) ermittelt und durch die Schulaufsicht festgelegt.
Der Antrag für ein solches Verfahren wird in der Regel von den Eltern bei der Schule gestellt.
Nach der Entscheidung durch die Schulaufsicht kann eine Anmeldung bei uns erfolgen.
Für eine Beratung zum AO-SF – Verfahren oder eine Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unter 02335 – 6393300.